Im Zusammenhang mit diesem Dokument bezeichnet der Händler des Produktherstellers - YACHTING LLC (im Folgenden: der Hersteller) - eine juristische Person mit jeder Art von Eigentum, die in eigenem Namen und auf eigene Kosten Vermittlerfunktionen zwischen dem Hersteller und dem Endkäufer (Verbraucher) seiner Produkte bei Kauf- und Verkaufstransaktionen der Produkte des Herstellers.
Ein Händler ist ein Sonderkäufer, an den die Produkte vom Hersteller mit einem Rabatt verkauft werden. Der Händler hat das Recht:
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Zweck der Schaffung eines Händlernetzes besteht darin, den Absatzmarkt für die Produkte des Herstellers zu erweitern und durch die Identifizierung neuer Verbraucher sowohl auf dem Territorium der Russischen Föderation als auch im Ausland zusätzlichen Gewinn zu erzielen.
1.2. Die Erreichung dieses Ziels wird erwartet aufgrund von:
1.3. Das Hauptprinzip der vom Hersteller verfolgten Händlerpolitik ist das Prinzip der ehrlichen und transparenten Partnerschaft.
1.4. Die Tätigkeiten des Händlers werden auf der Grundlage der zwischen dem Händler und dem Hersteller geschlossenen Vereinbarungen durchgeführt:
2. Die Reihenfolge der Registrierung von Händlerbeziehungen
2.1. Der Händler muss ein wohlhabendes Unternehmen sein. Im ersten Jahr der Zusammenarbeit kauft der Händler Produkte mit einem anfänglichen Rabatt, jedoch auf Vorauszahlungsbasis. Nach einem Jahr (bei erfolgreichem Fall - früher) können andere Zahlungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden.
2.2. Der Händlerstatus wird vom Hersteller auf der Grundlage von:
In beiden Fällen wird der Bewerber aufgefordert, einen Bewerberfragebogen (Download des Fragebogens in Russisch и Englisch) und ein Bewerbungsschreiben auszufüllen, in dem in irgendeiner Form seine Vorschläge zu den Möglichkeiten und Aussichten der Organisation des Verkaufs der Produkte des Herstellers angegeben werden für das nächste Jahr.
Briefe und Angebote werden an die E-Mail-Adresse dealers@yahting.biz oder per Fax +7 (8352) 53-88-32 gesendet; 53-88-47
2.3. Die erhaltenen Unterlagen werden vom Hersteller innerhalb von 10 Tagen geprüft.
Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung entscheidet der Hersteller, den Händlerstatus zuzuweisen oder das Angebot abzulehnen.
2.4. Wenn entschieden wird, den Händlerstatus zu vergeben, dann in Bezug auf das antragstellende Unternehmen:
Der Händlervertrag wird für 1 Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung abgeschlossen.
2.5. Abhängig von der Menge der vom Hersteller pro Jahr gekauften Produkte werden Händler vom Hersteller in Gruppen eingeteilt. Die Höhe des Händlerrabatts wird vom Hersteller für jede Gruppe separat festgelegt.
2.6. Als exklusiver Händler für die Lieferung von Produkten des Herstellers in einer bestimmten Region gilt ein Händler, dessen jährliches Volumen der vom Hersteller gekauften Produkte mehr als 20 Millionen Rubel beträgt. In diesem Fall kündigt der Hersteller die Verträge mit anderen in der Region ansässigen Händlern und leitet diese an den Alleinhändler des Unternehmens weiter.
2.7. Wird der Antrag abgelehnt, sendet der Hersteller dem antragstellenden Unternehmen eine schriftliche Antwort, in der die Gründe für die Ablehnung erläutert werden.
3. Pflichten des Händlers.
Der Händler verpflichtet sich:
3.1. Beachten Sie die Zahlungsbedingungen für die Produkte.
3.2. Verkaufen Sie Produkte unter dem Markennamen der Yachting-Schuhfabrik, entsprechend den Namen, Originalmarkierungen und Artikeln der Fabrik. Nehmen Sie das gesamte Sortiment der Pflanzenprodukte in Ihre Sortimentslisten, Preislisten auf.
3.3. Informieren Sie die Verbraucher der Produkte über den genauen Zweck, die Betriebsvorschriften, die Wartung, die Lagerung und informieren Sie die Verbraucher über alle neuen Produkte im Sortiment des Werks.
3.4. Positionieren Sie die Produkte gemäß den Empfehlungen der Fabrik.
3.5. Auf Verlangen der Endverbraucher, wenn Daten über sie vom Werk an den Händler übermittelt wurden, alle möglichen Anstrengungen unternehmen, um die Produkte zu verkaufen.
3.6. Gewährleistungspflichten für die Produkte erfüllen, ganz ähnlich den Gewährleistungspflichten, die das Werk dem Händler gewährt.
3.7. Der Händler verpflichtet sich, Prüfungen der Produkte des Werks bei Produktionsbetrieben – Direktabnehmern der Produkte des Werks mit obligatorischem Erhalt von Prüfzeugnissen im eigenen Namen und auf eigene Kosten durchzuführen. Der Händler ist verpflichtet, vierteljährlich bei mindestens 5 Industriebetrieben Produktprüfungen durchzuführen und Prüfberichte an das Werk zu übermitteln.
3.8. Auf Verlangen des Werks einen schriftlichen vierteljährlichen Bericht über seine Händleraktivitäten vorlegen - über die Anzahl der durchgeführten Tests, die erhaltenen Prüfzertifikate und Listen der Kunden des Händlers, die die Produkte des Werks verbrauchen.
3.9 Die Tatsachen von gefälschten und gefälschten Produkten zu melden, die unter der Marke der Yachting-Schuhfabrik auf dem Markt erscheinen.
3.10. Stellen Sie die Verfügbarkeit eines Produktbestands in Ihrem Lager sicher und vereinbaren Sie mit dem Werk die Höhe des Mindestbestands.
3.11. Führen Sie eine breite Palette von Werbe-Marketing-Aktivitäten durch, um den Verkauf von Yachting-Produkten zu steigern, einschließlich:
3.12. Die Produkte des Werks nicht zu Preisen zu verkaufen, die unter den in der Preisliste des Werks angegebenen Preisen liegen.
4. Pflichten des Herstellers.
Die Anlage übernimmt:
4.1. Übertragen Sie die Produkte gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung an den Händler.
4.2. Dem Händler beratend zur Seite stehen und den Händler über den genauen Zweck, die Betriebsvorschriften, die Wartung und die Lagerung der Produkte informieren.
4.3. Bereitstellung von Werbe- und Informationsmaterialien zu den Produkten des Werks in den von den Parteien vereinbarten Mengen.
4.4. Wie von den Parteien vereinbart, unterstützen Sie den Händler bei der Bewerbung der Produkte durch gemeinsame Präsentationen und andere Veranstaltungen.
4.5. Unterweisen Sie das Personal des Händlers in Bezug auf die korrekte Positionierung der Produkte, Methoden zur Förderung der Produkte sowie die Eigenschaften und Merkmale der Produkte. Eine solche Schulung sollte mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Der Händler ist verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für eine solche Schulung zu schaffen.
4.6. Gewährleistungspflichten für die Produkte gemäß den im Pass der Produkte angegebenen Bedingungen erfüllen.
5. Schlussbestimmungen
Zum Jahresende beschließt der Hersteller aufgrund der Ergebnisse gemeinsamer Aktivitäten, den Händlervertrag für das nächste Kalenderjahr zu verlängern. Die Händlervereinbarung kann in Fällen gekündigt werden, in denen der Händler gegen ihre Bedingungen verstoßen hat.
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